Statuten

Stand: 24. Oktober 2018

NAME, SITZ, ZWECK

Art. 1 NAME, SITZ

Unter dem Namen „FDP.Die Liberalen Frauen Obwalden“ (nachfolgend FDP Frauen genannt) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ZGB mit Sitz am Wohnsitz der jeweiligen Präsidentin.

Die FDP Frauen sind eine Sektion der FDP.Die Liberalen Obwalden.

Art. 2 ZWECK

Die FDP Frauen bezwecken, Frauen mit dem freisinnig demokratischen Gedankengut vertraut zu machen und für darauf basierende Aktivitäten zu motivieren und vorzubereiten.

Die FDP Frauen haben unter anderem folgende Aufgaben:

  • Unterbreitung von Wahlvorschlägen zuhanden der FDP.Die Liberalen Obwalden oder einzelner ihrer Sektionen mit dem Ziel, eine gleich grosse Vertretung von Frau und Mann zu erreichen;
  • Unterstützung der Tätigkeit von Frauen in der Partei und in öffentlichen Ämtern;
  • Information der Bevölkerung zu politischen, allgemeinen und sozialen Themen unserer Gesellschaft;
  • Vertretung der Interessen der Frauen im Vorstand der FDP.Die Liberalen Obwalden, in anderen Organisationen und in der Öffentlichkeit;
  • Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann in allen Belangen.

ORGANISATION

Art. 3 Mitgliedschaft

Die FDP Frauen stehen allen liberal gesinnten Personen des Kantons Obwalden offen.

Die Mitgliedschaft beginnt durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung der Interessentin / des Interessenten. Der Vorstand hat jedoch das Recht, eine Interessentin / einen Interessenten abzulehnen.

Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Erklärung, oder wenn ein Mitglied während zweier aufeinander folgenden Jahren den Jahresbeitrag nicht bezahlt, oder wenn der Vorstand ein Mitglied ausschliesst. Die Mitteilung des Ausschlusses erfolgt schriftlich.

Art. 4 Organe

Organe der FDP Frauen sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand und
  • die Revisionsstelle.
     

Art. 5 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand einzuberufen; ordentlicherweise in der zweiten Jahreshälfte; ausserordentlicherweise, wenn es der Vorstand als notwendig erachtet, oder 1/5 der Mitglieder dies verlangen. Die Traktanden müssen den Mitgliedern samt der Einladung mindestens 10 Tage vor der Versammlung zugestellt werden.

Die Mitgliederversammlung hat die folgenden Aufgaben:

  • Abnahme des Jahresberichtes der Präsidentin;
  • Abnahme der Rechnung und Entgegennahme des Berichtes der Kontrollstelle sowie Festsetzung des Mitgliederbeitrages;
  • Wahl der Präsidentin, des Vorstandes und der Kontrollstelle;
  • Änderung der Statuten;
  • Auflösung der FDP Frauen.

Für sämtliche Beschlüsse und Wahlen der Mitgliederversammlung gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen.

Eine Stimmrechtsvertretung ist nicht möglich.

Art. 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

Mit Ausnahme der Präsidentin konstituiert sich der Vorstand selbst.

Der Vorstand besorgt die Geschäfte der FDP Frauen, soweit diese nicht durch Gesetz oder Statuten einem anderen Organ übertragen wurden.

Der Vorstand entscheidet über die Ablehnung einer Interessentin / eines Interessenten und den Ausschluss eines Mitgliedes.

Die Präsidentin oder Vize-Präsidentin zeichnen je mit einem Vorstandsmitglied zu zweien.

Art. 7 Revisionsstelle

Die Revisionsstelle besteht aus einem Mitglied der FDP Frauen Obwalden oder einer Ortspartei der FDP Obwalden, welches die Rechnung prüft und zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht erstattet. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.

FINANZEN

Art. 8 Mitgliederbeitrag

Es wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag erhoben.

Art. 9 Haftung

Für die Verbindlichkeiten der FDP Frauen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, welches nebst den Mitgliederbeiträgen aus den Zuwendungen, den Gönnerbeiträgen und den Einkünften aus den einzelnen Aktivitäten besteht.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 10 Statutenänderung

Die Statuten können auf Vorschlag des Vorstandes oder 1/5 aller Mitglieder geändert werden. Der Entscheid über die Änderung der Statuten bedarf der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Art. 11 Vereinsauflösung

Die Auflösung der FDP Frauen erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 2/3 der anwesenden Mitglieder zustimmen müssen.

Ein allfälliger Liquidationsüberschuss fällt an die FDP.Die Liberalen Obwalden.